Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lichtbilder im Sinne dieser AGBs sind alle vom Photographen hergestellten Produkte, gleich welcher Form und mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative oder elektronische Daten )
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Photographen Friedrich Müntjes erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wurden.
2. Urheberrecht
1. Der Photograph behält das Urheberrecht an den Bildern nach dem Urheberrechtsgesetze (UrhG).
2. Die hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Photograph Nutzungsrechte an seinen Werken (z.B für alle gewerblichen Zwecke), ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht § 31 UrhG übertragen. Eine Weitervergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber.
5. Der Besteller eines Bildes hat nach § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei Verwertung der Bilder kann der Photograph, verlangen, als Urheber des Lichtbilds genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts der Namensnennung berechtigt den Photograph zum Schadenersatz.
7. Die Negative und digitale Daten verbleiben beim Photographen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung und zusätzlicher Honorierung.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Arbeiten wird ein Honorar als Stundensatz, Tageshonorar oder einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen MWSt berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Visagisten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Photograph die Endpreise inkl. MwSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug, spätestens innerhalb von 2 Wochen zu be zahlen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und Waren Eigentum des Photographen.
4. Hat der Auftraggeber dem Photographen kein Briefing mit Anweisungen hinsichtlich Gestaltung des Lichtbildes gegeben, so sind Reklamationen bezüglich ausgeschlossen.
4. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten haftet der Photograph für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Photograph verwahrt die Negative und digitale Daten sorgfältig.
Für Nichtlesbarkeit von Daten nach der Aufnahme oder der Archivierung, werden keine Ersatzansprüche gewährt.
Der Photograph ist berechtigt, Negative und digitale Daten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Übergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte, übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung der weiteren Archivierung.
3. Der Photograph haftet für Dauerhaftigkeit und der Lichtbeständigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials.
4. Die Zusendung des Materials erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Terminzusagen seitens des Photographen beziehen sich nur auf dessen Eigenleistung. Der Photograph haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Die Daten des Auftraggebers können gespeichert, werden. Der Photograph verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln.
5. digitale Fotografie
1. Der Photograph ist nicht verpflichtet Dateien und Datenträger zur Verfügung zu stellen, wenn dies nicht vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Wünscht der Auftraggeber, dass der Photograph ihm Dateien und Datenträger zur Verfügung stellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Photographen geändert werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Photographen.
Pfaffenhofen, Mai 2020
